LeasAG Leasing Aktiengesellschaft betreibt das Finanzierungsleasinggeschäft i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 10 KWG und ist somit als Institut i.S.d. § 1b KWG vom Anwendungsbereich der Institutsvergütungsverordnung erfasst.
LeasAG Leasing Aktiengesellschaft weist im Durchschnitt der jeweiligen Stichtage der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre eine Bilanzsumme in Höhe von EUR 130.0 Mio. und somit von weniger als € 15 Mrd. aus. Die LeasAG Leasing Aktiengesellschaft ist deshalb kein bedeutendes Institut i.S.d. § 17 Abs. 1 InstitutsVergV. Ebenso ist sie auch nicht von der BaFin nach § 17 Abs. 3 InstitutsVergV als bedeutendes Institut bestimmt worden.